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Dienstleistungen

Telefongebühren, Beantragung einer Ermäßigung bei Telekommunikationsunternehmen

Sie können bei Telekommunikationsunternehmen unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergünstigung beantragen.

Beschreibung

Personen, die die Voraussetzungen für die Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht erfüllen, oder Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erhalten, wird bei einigen Telekommunikationsunternehmen eine Ermäßigung bei den Telefongebühren gewährt.

Eine zusätzliche Vergünstigung bei den Gesprächsgebühren wird darüber hinaus Blinden, Gehörlosen und Sprachbehinderten, die sozialtarifberechtigt sind und aufgrund ihrer Behinderung in ihrer Kommunikation stark beeinträchtigt sind (Grad der Behinderung mindestens 90) gewährt.

Verfahrensablauf

Wenden Sie sich an das Telekommunikationsunternehmen, bei dem Sie einen Vertrag abgeschlossen haben.

Hinweise

Die Sozialhilfe oder die Kriegsopferfürsorge übernimmt darüber hinaus in Einzelfällen für pflegebedürftige und alte Menschen im Rahmen der Hilfe zur Pflege und der Altenhilfe die Kosten für die Einrichtung eines Fernsprechanschlusses und den monatlichen Grundpreis, sofern die wirtschaftlichen Voraussetzungen vorliegen.

Fristen

keine

Online Verfahren

Kosten

Für die Beantragung fallen keine Kosten an.

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Telekommunikationsunternehmen
Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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