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Dienstleistungen

Amtsärztliche Untersuchungen und medizinische Gutachten, Beauftragung

Das Gesundheitsamt erstellt im Auftrag amtsärztliche Gutachten, Zeugnisse und Bescheinigungen.

Beschreibung

Der amtsärztliche Dienst führt ein breites Spektrum an Untersuchungen und Begutachtungen durch.

Medizinische Gutachten und Zeugnisse werden u.a. in folgenden Fällen erstellt: 

  • in dienstrechtlichen Angelegenheiten (z.B. gesundheitliche Eignung bei Beamtenbewerberinnen oder -bewerbern, Dienstunfähigkeit) im Auftrag des Dienstherrn
  • zu Beihilfefragestellungen z.B. stationäre Rehabilitationsbehandlungen, Notwendigkeit von Heilkuren (betrifft in der Regel nur Beamtinnen und Beamte – auch pensionierte – und deren berücksichtigungsfähige Angehörige)
  • im Rahmen von Unfallfürsorge
  • im Rahmen von Sozialhilfegutachten
  • im Rahmen einer schulärztlichen Begutachtung (z.B. krankheitsbedingten Prüfungsversäumnisse, angeordnete Attestpflicht)

Verfahrensablauf

Auftraggeber sind in der Regel Ämter, Behörden und vergleichbare Einrichtungen. Im Einzelfall können sich auch Privatpersonen direkt an den amtsärztlichen Dienst wenden.

Einen Untersuchungstermin erhält man in der Regel nur bei Vorliegen eines schriftlichen Untersuchungsauftrages.

Die mitgebrachten und bei der Untersuchung erhobenen Befundunterlagen verbleiben im Gesundheitsamt und unterliegen der üblichen Schweigepflicht.

Der Auftraggeber erhält ein objektives medizinisches Gutachten. Bei speziellen Fragestellungen z.B. auf dem Gebiet der Psychiatrie oder Orthopädie können weitere Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden.

Erforderliche Unterlagen

  • Zur Untersuchung werden in der Regel benötigt:

     

    • Personalausweis oder Reisepass ggf. ausgefüllter Fragebogen zur Krankengeschichte (Formblatt „Beurteilungsgrundlage“)
    • Vorhandene eigene ärztliche Unterlagen (Befundberichte, Krankenhausentlassberichte, Röntgenbefunde, Laborbefu

Kosten

Die Kosten werden in der Regel vom Auftraggeber übernommen. Sie richten sich nach der Gebührenordnung für das Gesundheitswesen und sind im Betrag abhängig von der Leistung.

Bei der Beurteilung der Prüfungsunfähigkeit müssen die Kosten vom Bewerber übernommen werden.

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten

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