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Dienstleistungen

Orts- und Wohnungshygiene, Beratung und Überwachung

Ein wichtiges Teilgebiet der Umwelthygiene stellt die Orts- und Wohnungshygiene dar.

Beschreibung

Da sich der erwachsene Mensch in den industrialisierten Ländern Europas circa 80 bis 90 Prozent des Tages in Gebäuden aufhält, ist aus gesundheitlicher Sicht gerade dort ein hinreichender hygienischer Standard notwendig.

Organische und anorganische Gase, Staub, Faserstäube, und andere Umweltschadstoffe wie beispielsweise polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCP) oder Formaldehyd, Allergene, Mikroorganismen und deren Stoffwechselprodukte sowie Strahlenbelastungen, Gerüche und Lärm sind mögliche Störgrößen, die bei der Beurteilung der Orts- und Wohnungshygiene beachtet werden müssen.

Die Beratungs- und Überwachungsaufgaben der Gesundheitsverwaltungen der Landkreise und kreisfreien Städte im Bereich der Orts- und Wohnungshygiene erstrecken sich primär auf öffentliche Flächen und Gebäude wie z.B. Schulen, Kindergärten, Kinderspielplätze und öffentliche Bäder; bei Anforderung durch andere Behörden kann die Gesundheitsverwaltung im Einzelfall auch zur hygienischen Beurteilung privater Bereiche herangezogen werden.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

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94481 Grafenau
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08552 9623-710
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