Dienstleistungen
Antragsservice, Unterstützung durch Gemeinde
Beschreibung
Die Gemeinden sind in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft den Gemeindeangehörigen bei der Einleitung von Verwaltungsverfahren behilflich, auch wenn für deren Durchführung eine andere Behörde zuständig ist.
Soweit Anträge bei der Regierung, dem Bezirk oder dem Landratsamt einzureichen sind, haben auch die Gemeinden die Anträge entgegenzunehmen und unverzüglich an die betreffende Behörde weiterzuleiten. Die Antragstellung bei der Gemeinde gilt als Antragstellung bei einer dieser Behörden, soweit sich nicht aus Bundesrecht etwas anderes ergibt.
Vordrucke für Anträge, Anzeigen und Meldungen, die den Gemeinden von anderen Behörden überlassen werden, halten die Gemeinden bereit.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Erwerbsminderungsrente, Beantragung
- Erziehungsrente, Beantragung
- Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung der Regelaltersrente
- Schwerbehindertenausweis, Beantragung
- Steuerliche Identifikationsnummer, Beantragung
- Waisenrente, Beantragung
- Witwen- und Witwerrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Beantragung
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr