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Dienstleistungen

Berufsausbildung im Handwerk, Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

Die Zuerkennung der fachlichen Eignung braucht, wer Lehrlinge in Handwerksberufen einstellen und ausbilden will, jedoch nicht ausbildungsberechtigt ist.

Beschreibung

Ohnehin ausbildungsberechtigt ist,

  • wer die Meisterprüfung in dem Handwerk, in dem ausgebildet werden soll, bestanden hat, und auch
  • wer auf sonstige Weise die Voraussetzung für die Eintragung in die Handwerksrolle erfüllt und Teil IV der Meisterprüfung oder eine Ausbildereignungsprüfung bestanden hat.

Die fachliche Eignung wird nur widerruflich zuerkannt. Die Zuerkennung ersetzt nicht den ggf. zu führenden Nachweis der berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse.

Fristen

Der Antrag muss vor Aufnahme der Tätigkeit gestellt und positiv beschieden werden.

Erforderliche Unterlagen

  • ausführlicher tabellarischer Lebenslauf mit Lichtbild der Angaben zur Person, der Schul- und Berufsausbildung, sowie eine genaueDarstellung der beruflichen Tätigkeit enthält
  • Zeugnisse
  • Tätigkeitsbeschreibungen / Arbeitszeugnisse, Bescheinigungen über absolvierte Weiterbildungen in dem Handwerk in dem ausgebildet werden soll
  • Führungszeugnis

Kosten

Bis zu 200 Euro. Eine elektronische Bezahlung via Online-Banking ist möglich. Die Informationen hierzu werden von der jeweils zuständigen Handwerkskammer zur Verfügung gestellt.

Rechtsgrundlagen

Regionale Ergänzung - Beantragung der Zuerkennung der fachlichen Eignung zum Ausbilden

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Zuständiges Amt

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Nikolastraße 10
94032 Passau
+49 851 5301-0
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr