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Dienstleistungen

Berufsausbildung Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft, Beantragung der Eintragung des Berufsausbildungsvertrages

Ausbildungsstätten müssen die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Regierung beantragen.

Beschreibung

Wer andere Personen zur Berufsausbildung einstellt (Ausbildender), hat mit den Auszubildenden einen Berufsausbildungsvertrag zu schließen.

Nach Vertragsabschluss ist durch den Ausbildenden (Ausbildungsstätte) die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu beantragen.

Voraussetzungen

Um einen Ausbildungsvertrag abschließen zu können, muss Ihr Betrieb bereits für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft anerkannt sein.

Außerdem muss in Ihrem Betrieb bereits eine Person als Ausbilder/Ausbilderin für den Ausbildungsberuf Fachpraktiker/Fachpraktikerin Hauswirtschaft eingetragen sein.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in das Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse muss durch den Ausbildenden oder die Ausbildungsstätte bei der zuständigen Regierung beantragt werden.

Der Ausbildungsbetrieb erstellt den Ausbildungsvertrag online im EDV-Berufsbildungssystem. Der Zugangslink zum Berufsbildungssystem (BBS) für Ausbildungsbetriebe und Ausbildende ist unter "Weiterführende Links" zu finden. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an Ihre/n zuständige/n Berater/-in für Bildungsfragen am örtlichen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.

Nach dem Einstieg in die Anwendung BBS sind im Menüpunkt "Hilfe" unter Punkt "11. Externe User" Kurzanleitungen zum Portal und zum Ausfüllen und Einreichen des Berufsausbildungsvertrages zu finden.

Fristen

Der Antrag auf Eintragung hat unverzüglich nach Abschluss des Berufsausbildungsvertrages spätestens jedoch vor Beginn des Berufsausbildungsverhältnisses zu erfolgen.

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • letztes Zeugnis der allgemeinbildenden Schule
    • ggf. ärztliche Bescheinigung über die Erstuntersuchung nach Jugendarbeitsschutzgesetz (nur bei minderjährigen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses)
    • ggf. Prüfungszeugnis für Erstberuf b

Kosten

Für die Eintragung des Berufsausbildungsvertrages in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse wird eine Gebühr von 30,00 EUR erhoben.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

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94481 Grafenau
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08552 9623-710
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