Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Fachassistent/Fachassistentin Lohn und Gehalt, Beantragung der Zulassung zur Fortbildungsprüfung

Sie müssen die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragen.

Beschreibung

Mit dieser Fortbildungsprüfung wird der Komplexität im Bereich Lohnsachbearbeitung, gerade im Hinblick auf die steuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung der Arbeitsverhältnisse bei den Mandanten, Rechnung getragen.

Der Fortbildungsprüfung zum Fachassistenten/zur Fachassistentin Lohn und Gehalt liegt ein bundeseinheitlicher Anforderungskatalog zur näheren Bestimmung der Inhalte der Fachassistenten-Prüfung zugrunde, welcher als Orientierungshilfe dient.

Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Voraussetzungen

Die Zulassung zur Fortbildungsprüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt ist unter folgenden Voraussetzungen möglich:

  • Nach einer erfolgreich abgelegten Prüfung zum/zur Steuerfachangestellten: Mindestens einjährige (ab 2024 mindestens zweijährig) hauptberufliche praktische Tätigkeit bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes. Die Praxiszeit muss überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung absolviert werden.
  • Nach erfolgreichem Abschluss einer gleichwertigen Berufsausbildung (z. B. Rechtsanwaltsfachangestellte, Industriekaufmann, Groß- und Außenhandelskauffrau, Bankkaufmann): Mindestens drei Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens zwei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.
  • Wer keine gleichwertige Berufsausbildung nachweisen kann: Mindestens fünf Jahre hauptberufliche praktische Tätigkeit auf dem Gebiet des Steuer- und Rechnungswesens, davon mindestens drei Jahre bei einem Angehörigen des steuerberatenden oder wirtschaftsprüfenden Berufes und überwiegend auf dem Gebiet der Entgeltabrechnung.

Verfahrensablauf

Die Zulassung zur Prüfung zum/zur Fachassistenten/-in Lohn und Gehalt muss zusammen mit den erforderlichen Unterlagen schriftlich online bei der zuständigen Steuerberaterkammer beantragt werden.

Fristen

Die Zulassung zur Prüfung muss bis zum 31.07. des laufenden Jahres beantragt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • erforderliche Unterlagen
    • Zeugnisse/Urkunden/Bescheinigungen über
      • die erfolgreiche Abschlussprüfung als „Steuerfachangestellte/Steuerfachangestellter“ und/oder
      • den Abschluss eines mindestens dreijährigen Hochschulstudiums mit betriebswirtschaftlichem Schwe

Online Verfahren

Kosten

Es muss die Zulassungs- und Prüfungsgebühr nach der Gebührenordnung der Steuerberaterkammer entrichtet werden.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Steuerberaterkammer München
Nederlinger Straße 9
80638 München
+49 89 157902-0
+49 89 157902-19
Steuerberaterkammer Nürnberg (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr