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Dienstleistungen

Kapitalertragsteuer, Beantragung der Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds

Ausländische Investmentfonds können sich unter bestimmten Voraussetzungen einbehaltene Kapitalertragsteuer vom Bundeszentralamt für Steuern erstatten lassen.

Beschreibung

Ausländische Investmentfonds sind beschränkt körperschaftsteuerpflichtig. 
Sie unterliegen mit ihren inländischen Beteiligungseinnahmen einem Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent. In einigen Fällen kann der Steuerabzug jedoch erstattet werden. Dafür ist ein Antrag beim Bundesamt für Steuern (BZSt) notwendig. 
Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

  • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist. 

Voraussetzungen

Die einbehaltene Kapitalertragsteuer kann auf Antrag des Investmentfonds erstattet werden, wenn

  • auf nicht steuerpflichtige Kapitalerträge Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • auf steuerpflichtige Kapitalerträge zu viel Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag einbehalten wurden. 
  • Steuern abgezogen wurden, obwohl der Investmentfonds steuerbefreit ist.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Erstattung der Kapitalertragsteuer per Post, E-Mail oder Fax beim BZSt stellen:

  • Laden Sie das Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds herunter und füllen Sie es komplett aus. 
  • Senden Sie den Antrag per Post, E-Mail oder Fax mit allen erforderlichen Unterlagen an das BZSt. 
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag und meldet sich gegebenenfalls bei Ihnen mit Rückfragen. 
  • Sie erhalten einen Bescheid. 
  • Liegen die Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Der Antrag muss innerhalb von 2 Jahren nachdem das Geschäftsjahr des Investmentfonds abgelaufen ist, gestellt werden. Liegen zwischen dem Zugang eines Antrags auf Erteilung einer Statusbescheinigung als Investmentfonds oder eines Antrags auf Erteilung einer Bescheinigung und der Entscheidung über diesen Antrag mehr als 6 Monate, verlängert sich die Antragsfrist entsprechend. In anderen Fällen kann die Antragsfrist nicht verlängert werden. Eine Erstattung ist ausgeschlossen, wenn Sie die Unterlagen nicht innerhalb der Antragsfrist einreichen.

Bearbeitungsdauer

3 bis 6 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n

    Für die Antragstellung reichen Sie ein: 

    • Antragsformular auf Erstattung der Abzugsteuer auf Kapitalerträge von Investmentfonds 
    • Erklärung der entrichtungspflichtigen Person, dass eine Erstattung nicht vorgenommen wurde und nicht vo

Kosten

Abgabe: keine

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0
+49 228 406-2661
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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