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Dienstleistungen

Handwerksbetrieb, Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.

Beschreibung

Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.

Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird. 

Voraussetzungen

Vorausgesetzt wird, dass der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt seines Todes in die Handwerksrolle eingetragen war.

Verfahrensablauf

Die Fortführung des Betriebs muss bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

Fristen

Der Betriebsleiter muss unverzüglich bestellt werden. Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz
Nikolastraße 10
94032 Passau
+49 851 5301-0
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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