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Dienstleistungen

Berufliche Schule, Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal

Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).

Beschreibung

Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.

Voraussetzungen

Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.

Fristen

Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

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94481 Grafenau
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