Dienstleistungen
Berufliche Schule, Beantragung eines Zuschusses für Lehrpersonal
Für kommunale berufliche Schulen gewährt der Staat einen Zuschuss zum Lehrpersonal (Lehrpersonalzuschuss).
Beschreibung
Der Zuschuss ist pauschalisiert und wird auf der Grundlage der Summe der gehaltenen Unterrichtswochenstunden berechnet. Die Förderhöhe liegt für kommunale berufliche Schulen, abhängig von der Schulart bei 50 bis 70%.
Voraussetzungen
Den Lehrpersonalzuschuss erhalten kommunale berufliche Schulen.
Fristen
Anträge auf Gewährung eines Lehrpersonalzuschusses sind bis spätestens 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Berufsfachschule für Pflege, Beantragung einer Investitionskostenförderung
- Berufsfachschule für Pflege, Beantragung einer Mietkostenförderung
- Kommunale Gymnasien, Realschulen und Schulen des zweiten Bildungswegs, Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
- Pädagogische Fachkraft für Grundschulkindbetreuung, Beantragung einer Förderung für die Teilnahme am Schulversuch
- Private berufliche Schule, Beantragung eines Zuschusses
- Private weiterführende und berufliche Schulen, Beantragung von Finanzhilfen zu Baumaßnahmen
- Schulen besonderer Art, Beantragung eines Lehrpersonalzuschusses
Zuständiges Amt
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
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94481 Grafenau
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