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Dienstleistungen

Private berufliche Schule, Beantragung eines Zuschusses

Für den notwendigen Personal- und Schulaufwand privater - staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter - beruflicher Schulen wird ein Betriebszuschuss gewährt.

Beschreibung

Der Zuschuss ist teilpauschalisiert. Er wird auf der Grundlage von zuschussfähigen Unterrichtswochenstunden und weiteren Wochenstunden berechnet (Anrechnungs-, Ermäßigungsstunden), die von der jeweiligen Schulart und -größe abhängen. Die Fördersätze liegen für private, staatlich anerkannte berufliche Schulen, abhängig von der Schulart, zwischen 79% bis 100%. Staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen und vergleichbaren öffentlichen Schulen gleichwertig erscheinen, erhalten dieselben Fördersätze wie staatlich anerkannte berufliche Privatschulen. Hingegen bekommen staatlich genehmigte berufliche Privatschulen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, eine Fördersatz von 65 % des Fördersatzes für staatlich anerkannte Privatschulen (weitere Voraussetzungen müssen dann beachtet werden).

Voraussetzungen

Einen Betriebszuschuss erhalten private berufliche Schulen, die von einer juristischen Person des öffentlichen oder privaten Rechts betrieben werden und auf gemeinnütziger Grundlage wirken. Die Gemeinnützigkeit ist durch das zuständige Finanzamt zu bescheinigen.

Fristen

Anträge auf Gewährung eines Betriebszuschusses sind bis 1. April eines Jahres bei der zuständigen Regierung einzureichen.

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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