Dienstleistungen
Betriebsleitung, Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.
Voraussetzungen
Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.
Verfahrensablauf
Fristen
Erforderliche Unterlagen
- Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegenn, z.B. Betriebsleitererklärung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Handwerksbetrieb, Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
- Handwerkskarte, Erhalt
- Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
- Handwerksrolle, Beantragung der Löschung der Daten
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung oder Ausnahmebewilligung für die Eintragung
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, Beantragung einer Auskunft
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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