Dienstleistungen
Ländlicher Raum, Beantragung einer Förderung aus dem EU-Förderprogramm LEADER
Mit dem LEADER-Programm unterstützt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten & Tourismus ländliche Regionen nach dem Motto "Bürger gestalten ihre Heimat". LEADER fördert innovative Projekte, die zur Stärkung des ländlichen Raumes beitragen.
Beschreibung
Zweck
LEADER erfordert die Bildung von Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) und fördert die Umsetzung lokaler Entwicklungsstrategien.
Gegenstand
Gefördert werden Einzelprojekte, gebietsübergreifende oder transnationale Kooperationen zwischen LAGs und das LAG-Management.
Zuwendungsempfänger
Antragsberechtigt sind alle Antragsteller mit einer Rechtspersönlichkeit (ausgenommen staatliche Behörden).
Zuwendungsfähige Kosten
Gefördert werden Ausgaben für investive und nicht investive Projekte.
Art und Höhe
Die LEADER-Förderung erfolgt als Zuschuss (Projektförderung).
Der Fördersatz liegt je nach Projektart und räumlicher Förderkulisse zwischen 30 % und 70 % der zuwendungsfähigen Kosten.
Voraussetzungen
Zuwendungsvoraussetzungen
- Das Projekt muss von der LAG im Projektauswahlverfahren ausgewählt werden.
- Die Projekte müssen der Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategie dienen.
Bewilligung
Zuwendungen können grundsätzlich nur dann bewilligt werden, wenn mit dem jeweiligen Projekt noch nicht begonnen wurde.
Verfahrensablauf
Antragstellung
Jedes Projekt ist zunächst der LAG zur Bewertung im Projektauswahlverfahren vorzulegen.
Der Förderantrag ist dann online in iBALIS zu erfassen und vollständig auszufüllen.
Hinweise
Für die Umsetzung von LEADER in Bayern ist das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus verantwortlich.
Für Beratung, Information und Koordinierung bei LEADER sind die LEADER-Koordinatoren an neun Ämtern für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (AELF) zuständig.
Fristen
Eine Einreichung von Förderanträgen ist nur bis 31.12.2027 möglich, sofern die 6-Monatsfrist nach LAG-Beschluss nicht ohnehin vorher greift.
Erforderliche Unterlagen
- Vollständiger Förderantrag mit je nach Projekt erforderlichen Anlagen.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
