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Dienstleistungen

Arzneimittel, Beantragung einer Erlaubnis zur Herstellung von Humanarzneimitteln und erlaubnispflichtigen Wirkstoffen

Sie benötigen eine Herstellungserlaubnis, wenn Sie Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 des Arzneimittelgesetzes, Testsera, Testantigene oder andere bestimmte Wirkstoffe zum Zwecke der Abgabe an andere herstellen wollen.

Beschreibung

Deutschland nimmt am Zertifikatsystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) über die Qualität pharmazeutischer Produkte im internationalen Handel teil. Zertifikate nach diesem System bescheinigen die Verkehrsfähigkeit des Arzneimittels im Herkunftsland und dienen der Erleichterung des Arzneimittelwarenverkehrs.

Im WHO-Zertifikat können zulassungsbezogene Angaben und mit Blick auf die Herstellungsqualität (GMP) bescheinigt werden, dass das Arzneimittel den Grundregeln der WHO für die Herstellung von Arzneimitteln und die Sicherung ihrer Qualität entspricht. Für außerhalb Deutschlands hergestellte Arzneimittel können nur zulassungsbezogene Angaben bescheinigt werden. Falls nur zulassungsbezogene Angaben bescheinigt werden können und der Zulassungsinhaber seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, sind die Bundesoberbehörden für die Ausstellung der WHO-Zertifikate zuständig.

Voraussetzungen

WHO-Zertifikate für die Ausfuhr können vom Zulassungsinhaber (Pharmazeutischer Unternehmer), vom Hersteller oder vom Ausführer des in Deutschland zugelassenen Arzneimittels beantragt werden.

Verfahrensablauf

Sie haben die Möglichkeit, den Antrag über das Online-Formular oder in Schriftform zu stellen:

  • Wenn Sie den Antrag über das Online-Formular stellen, werden die Daten des Onlineantrags, das automatisch daraus generierte WHO-Zertifikat und die erforderlichen Anlagen bei der automatisch ermittelten zuständigen Behörde online eingereicht.
  • Im Falle einer papier-basierten Antragstellung senden Sie den ausgefüllten Entwurf des WHO-Zertifikats mit den erforderlichen Unterlagen per Post und ggf. zusätzlich per Email an die zuständige Behörde.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Umfang der zu prüfenden Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Es sind folgende Unterlagen erforderlich:
    • Liste der auszuführenden Arzneimittel nach dem WHO-Schema
    • Bestimmungsland
    • Ggf. komplette Zusammensetzung der Darreichungsform
    • Ggf. die genehmigte Gebrauchs-/Fachinformation
    • Ggf. Auflistung der Hersteller
    • Sof

Kosten

Die Gebühr ist im Kostenverzeichnis Tarif-Nr. 7.IX.8/8 festgelegt. Die Kosten (Gebühr und Auslagen) sind vom Antragsteller zu tragen.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

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