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Dienstleistungen

Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Beantragung einer Ausbildungsverkürzung

Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.

Beschreibung

Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.

Beispielsweise erhalten

  • Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
  • Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben

in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).

Voraussetzungen

Durch die verkürzte Pflegeausbildung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.

Verfahrensablauf

Der Antrag kann formlos schriftlich (postalisch oder per Mail) bei der zuständigen Regierung gestellt werden.

Hinweise

Über die Aufnahme an die Pflegeschule wird gesondert von der Schulleitung entschieden, daher muss mit dieser vorab ein Gespräch geführt werden.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

  • Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis) Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile

Kosten

Entscheidungsgebühr: ab 5,00 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Zuständiges Amt

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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