Dienstleistungen
Pflegefachfrau/Pflegefachmann, Beantragung einer Ausbildungsverkürzung
Die Ausbildung zur Pflegefachfrau/zum Pflegefachmann kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen verkürzt werden.
Beschreibung
Die zuständige Regierung kann auf Antrag eine andere erfolgreich abgeschlossene Ausbildung oder erfolgreich abgeschlossene Teile einer Ausbildung im Umfang ihrer Gleichwertigkeit bis zu zwei Dritteln der Ausbildungsdauer zur Pflegefachfrau oder zum Pflegefachmann anrechnen.
Beispielsweise erhalten
- Sozialbetreuer/-innen und Pflegefachhelfer/-innen, die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2020/21 begonnen haben sowie
- Pflegefachhelfer/-innen (Krankenpflege, Altenpflege), die ihre Ausbildung ab dem Schuljahr 2019/2020 begonnen haben
in der Regel die Berechtigung zum Einstieg in das zweite Ausbildungsjahr Pflege (entspricht 1 Jahr Verkürzung).
Voraussetzungen
Durch die verkürzte Pflegeausbildung darf das Erreichen des Ausbildungsziels nicht gefährdet werden.
Verfahrensablauf
Der Antrag kann formlos schriftlich (postalisch oder per Mail) bei der zuständigen Regierung gestellt werden.
Hinweise
Über die Aufnahme an die Pflegeschule wird gesondert von der Schulleitung entschieden, daher muss mit dieser vorab ein Gespräch geführt werden.
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
- Zeugnis (Abschluss-, Jahres-, Zwischenzeugnis) Nachweis über erfolgreich abgeschlossene Ausbildungen und/ oder Ausbildungsteile
Kosten
Entscheidungsgebühr: ab 5,00 EUR
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
Kontakt
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Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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