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Aktuelles

Autor: Christian Dirndorfer
Artikel vom 11.03.2024

Befüllen und Entleeren von Swimmingpools

Befüllen und Entleeren von Swimmingpools

Hinweise zur Befüllung und Entleerung von Schwimmbecken (Swimmingpools) und  größeren Planschbecken auf privaten Grundstücken:


1) Befüllung

Die Befüllung von Schwimmbecken erfolgt i. d. R. mit Frischwasser aus dem Trinkwassernetz (Hinweis: eine Entnahme von Trinkwasser ohne Wasserzähler gilt als Wasserdiebstahl und kann strafrechtlich geahndet werden!)
2) Entleerung

Bei Wasser aus Schwimmbädern handelt es sich aus wasserwirtschaftlicher Sicht um Abwasser! Dieses darf somit nicht auf dem Grundstück versickert werden, sondern muss in den öffentlichen Kanal geleitet werden!

Gemäß der Definition im Wasserhaushaltsgesetzes (§ 54 Abs. 1 WHG) ist das Wasser, welches durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verändert worden ist, als Schmutzwasser und somit als Abwasser einzustufen. Dieses Abwasser muss zur ordnungsgemäßen Entsorgung in die Misch- bzw. Schmutzwasser- Kanalisation überlassen werden.

Wasser in Schwimmbecken wird bereits durch das Baden in seinen Eigenschaften (z. B. hygienisch) nachteilig verändert. Dies gilt auch völlig unabhängig von möglichen chemischen Zusätzen. Darüber hinaus stellt eine chemische Aufbereitung (wie durch z. B. Chlor etc.) eine zusätzliche Veränderung der Eigenschaften des Wassers in Schwimmbecken dar, welche bei Einleitung in den Untergrund das Grundwasser in unzulässiger Weise nachteilig beeinflusst. Dies kann unter Umständen als Gewässerverunreinigung geahndet werden.


3) Gebühren

a) Trinkwassergebühren

Für die Entnahme von Frischwasser aus dem Trinkwassernetz werden von der Stadt Grafenau die im jeweiligen Jahr gültigen Gebühren für Trinkwasser erhoben. Diese werden in der Regel automatisch über den in Ihrem Haus vorhandenen Hauptzähler erfasst.

b) Abwassergebühren

Da, wie zuvor beschrieben, das aus einer Schwimmbeckenentleerung stammende Abwasser zwingend einem öffentlichen Schmutz- oder Mischwasserkanal zugeführt werden muss, müssen für diese eingeleiteten Abwassermengen auch die entsprechenden Schmutzwassergebühren an die Stadt Grafenau entrichtet werden. Die für die Abwassergebühr relevanten Mengen werden über den vorhandenen Wasserzähler erfasst und automatisch im Rahmen der Jahresgebührenbescheide mit abgerechnet.

 

Um eine unnötige Rohrbruchsuche zu vermeiden, bitten wir Sie, die Befüllung Ihres Pools beim Wasserwerk zu melden. 0171/9350337 oder wasserwerk@grafenau.de

Kontakt

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Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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