Dienstleistungen
Kulturgutschutz, Kennzeichnung von Kulturgut
Beschreibung
Immer häufiger ist an meist historischen Gebäuden ein Schild mit einer außergewöhnlichen Form zu entdecken. Das Schild ist nach unten hin mit einer Spitze versehen und hat eine blau-weiße Farbgebung (blauweißen Rautezeichen). Mit einem solchen Schild wird unbewegliches Kulturgut gekennzeichnet.
Die Kennzeichnung von Kulturgütern wird auf der Basis der Haager Konvention zum Schutz von Kulturgut bei bewaffneten Konflikten vom 14. Mai 1954 durchgeführt. Bei Kulturgut im Sinne der Konvention handelt es sich um bewegliches und unbewegliches Gut, das für das kulturelle Erbe eines jeden Volkes von größter Bedeutung ist. Dieses kulturelle Erbe können Baudenkmäler und archäologische Stätten, Kunstwerke aller Epochen, Schöpfungen und Werke der Dichter, Denker, Komponisten und Wissenschaftler sowie alle schriftlichen Überlieferungen sein.
Neben den gekennzeichneten Baudenkmälern kann sich das Kulturgut-Kennzeichen auch an Museen, Bibliotheken und Archiven sowie an den Bergungsorten für bewegliches Kulturgut befinden.
Durch diese Kennzeichnung wird quasi als Nebenprodukt dem Bürger die kulturelle Bedeutung eines Objektes nahe gebracht. Kulturgutschutz richtig verstanden lässt den Unterschied zum Denkmalschutz begreifen.
Die Landratsämter und kreisfreien Städte sind für die Verleihung des internationalen Schutzzeichens (blauweiße Rautezeichen) zuständig.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr