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Kriterienkatalog

Kriterienkatalog

Für die Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen (nachfolgend „PV-Anlagen“ genannt) im Stadtgebiet wurden vom Stadtrat in der Sitzung am 22.08.2023 folgende Kriterien festgelegt:


1. Beachtung der städtischen Negativkarten Ausschluss- und nicht verwendbare Restriktionsflächen gemäß der Negativkarten stehen für PV-Anlagen nicht zur Verfügung. Die Karten werden auf der Homepage der Stadt Grafenau bereitgestellt.


2. Weitere städtische Ausschlusskriterien

Folgende städtische Ausschlusskriterien sind zwingend einzuhalten:
a) Keine an die Siedlung unmittelbar angebundene Flächen (sollen für die wohnbauliche und gewerbliche Entwicklung vorgehalten werden),
b) keine Ausweisung in Trinkwasserschutzgebieten I und II,
c) keine Ausweisung in bestehenden Siedlungsgebieten,
d) keine Ausweisung in Flächen mit Moorböden,
e) keine Ausweisung in Flächen mit Geotopen (Ein Geotop ist ein Gebilde der unbelebten Natur, das Einblicke in die Erdgeschichte einschließlich der Entstehung und Entwicklung des Lebens auf der Erde vermittelt),
f) Ausweisung im Landschaftsschutzgebiet nur bei positiver Einzelfallprüfung,
g) Ausweisung von max. 8 ha pro Solarpark (= gesamtes Plangebiet inkl. Grünzüge),
h) mehrere nebeneinander liegende PV-Freiflächenanlagen, welche aufgrund eines geringen Abstands (z.B. nur getrennt durch Verkehrsflächen) als eine Anlage wirken, dürfen eine Gesamtfläche (= Plangebiet – inkl. Grünzüge) von 8 ha nicht überschreiten,
i) pro Kalenderjahr werden für max. 2 PV-Freiflächenanlagen die Bauleitverfahren eingeleitet,
j) die Summe aller PV-Freiflächenanlagen (auf der Basis des Plangebietes inkl. Grünzüge) darf eine Fläche von 1 % der gesamten Stadtfläche nicht überschreiten.
Die vorgenannten städtischen Ausschlusskriterien sind zwingend einzuhalten.


3. Kriterienkatalog Wenn ein Antrag für eine PV-Anlage nach Nrn. 1 und 2 positiv geprüft wurde, ist er anhand der folgenden Kriterien zu beurteilen:
a) Nicht einsehbare Anlagen (nur im Nahbereich wahrnehmbar).
b) Flächen ohne Fernwirkung PV-Freiflächenanlagen dürfen nicht an besonders bedeutsamen oder weithin einsehbaren Landschaftsteilen wie landschaftsprägenden Höhenrücken, Kuppen und Hanglagen errichtet werden.
c) Flächen ohne besondere Qualität für den Tourismus oder die Naherholung.
d) Flächen ohne Erholungsnutzung, ohne Exposition zu übergeordnet wichtigen Erholungseinrichtungen, Wegen, Aussichtspunkten.
e) Flächen ohne Einsehbarkeit von bedeutsamen Kulturdenkmälern sowie Bau- und Bodendenkmälern bzw. ohne Blickbeziehung zu denselben.
f) PV-Freiflächenanlagen dürfen von bestehenden Wohnbebauungen aus grundsätzlich nur als untergeordnete Bestandteile in der Umgebung wahrgenommen werden und nicht als aussichtprägende Anlagen in Erscheinung treten.
g) Die umliegende Wohnbebauung darf durch Blendwirkung nicht beeinträchtigt werden. Zur Beurteilung ist eine entsprechende Visualisierung aus verschiedenen Richtungen und Entfernungen vorzulegen.
h) Der Bau von PV-Freiflächenanlagen in Sichtbeziehung zur Wohnbebauung kann möglich sein, wenn die betroffenen Eigentümer ihr Einverständnis schriftlich mit dem Bauvorhaben bestätigen.
i) Eine landschaftliche technische Vorbelastung ist vorhanden (übergeordnete Straße wie Kreisstraße oder Bundesstraße, Freileitungen, gewerblich genutzte Flächen).
j) Es wird eine Bürgerbeteiligung von mind. 25 % der Anschaffungskosten angeboten (< 25 % = 0 Punkte; ≥ 25 % = 2 Punkte).
k) Es wird eine Agri-Photovoltaik-Freiflächenanlage, bei der die landwirtschaftliche Produktion als Hauptnutzung und die Stromnutzung durch die Anlage als Sekundärnutzung vorgesehen ist, geplant.
l) Die Fläche hat einen geringen landwirtschaftlichen Nutzwert (Ackerzahl unter 36, Grünlandzahl unter 39).


Pro Kriterium sind Punkte (von 0 bis 2) zu vergeben. Es ist eine Mindestpunktzahl von 13 pro Anlage zu erreichen.


Bekanntmachung zur Errichtung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen im Gebiet der Stadt Grafenau zum Download

 

Hier finden Sie

die Karte mit den Ausschlussflächen

die Karte mit den Restriktionsflächen

Kontakt

Stadtverwaltung Grafenau
Bauamt

Frau Christine Gruber
08552 962321
E-Mail schreiben

 

Frau Doris Pertler
08552 962322
E-Mail schreiben