Aktuelle Informationen zur Corona Pandemie
Mobile Impfungen vorerst bis Ende April verlängert - donnerstags immer in GRAFENAU - ab April an der Teststation
Seit November 2021 gibt es im Landkreis Freyung-Grafenau mobile Impfangebote, die wöchentlich im gleichen Rhythmus wiederholt werden.
Der Landkreis Freyung-Grafenau hat die regionalen Impfangebote in Grafenau und Waldkirchen vorerst bis Ende April 2022 ausgeweitet.
April:
Donnerstag, 07.04.2022, 14.04.2022, 21.04.2022 und 28.04.2022
jeweils von 9 bis 15 Uhr (mit und ohne Termin)
Zusatztermin am verkaufsoffenen Sonntag: 10.04.2022, 9 bis 16 Uhr (mit und ohne Termin)
in: Grafenau, an der Teststation (am Meininger-Parkplatz)
Termine können online über die Registrierung bei den bayerischen Impfzentren (https://impfzentren.bayern/) gebucht werden. In den Zeiträumen ohne Termin kann es zu Wartezeiten kommen. Alternativ steht das Bürgertelefon des Landkreises 08551/57-470 für Impffragen und telefonische Terminbuchungen Montag bis Freitag von 8 bis 12 Uhr zur Verfügung.
Das Mindestalter für eine Erst- und Zweitimpfung liegt bei 12 Jahren. Möglich sind zudem Booster-Impfungen ab 18 Jahren. Sollten keine medizinischen Gründe gegen eine Booster-Impfung sprechen, wird diese allen interessierten Personen nach fünf Monaten ermöglicht. Nach einer Erstimpfung mit Johnson&Johnson gilt ein Abstand von vier Wochen als ausreichend. Mitzubringen sind ein Ausweisdokument, der Impfpass (wenn vorhanden) und ärztliche Unterlagen (soweit notwendig).
Landratsamt Freyung-Grafenau
Zutritt Rathaus: 3G-Nachweis und Bitte um Terminvereinbarung sowie Zutrittsregelungen für öffentliche Einrichtungen
Nach der geänderten (15.) Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung gelten teilweise verschärfte Infektionsschutzmaßnahmen für öffentliche Einrichtungen. Durch das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde die 15. BayIfSMV bis zum 2. April 2022 verlängert.
Vor diesem Hintergrund regelt die Stadt Grafenau den Zugang zum Rathaus Grafenau und der Kfz-Zulassungsstelle Grafenau wie folgt:
Es gilt beim Zutritt die 3G-Regel (geimpft, genesen oder getestet).
Als Testnachweis gilt ein Antigen-Schnelltest (max. 24 Std. alt) oder ein PCR-Test (max. 48 Std. alt). Ein Selbsttest unter Aufsicht ist nicht möglich. Der 3G-Nachweis werden am Haupteingang und in der Tourist-Information kontrolliert. Um eine vorherige Terminvereinbarung wird ebenso dringend gebeten.
Die Zutrittsregelung (3G) und die Bitte um Terminvereinbarung gelten für das Rathaus, die Tourist-Information und die Kfz-Zulassungsstelle Grafenau.
Bürgerinnen und Bürger sowie Besucherinnen und Besucher werden gebeten, Ihre Anliegen bevorzugt per Telefon, E-Mail oder Post zu erledigen. Die städtischen Mitarbeiter stehen telefonisch gerne zur Verfügung, alle Möglichkeiten der kontaktlosen oder kontaktarmen Erledigung des Behördengangs zu besprechen. Sollte das Anliegen nur durch persönliches Erscheinen erledigt werden können, bitten wir um vorherige Terminvereinbarung mit dem jeweiligen Sachbearbeiter. Die Ansprechpartner des Rathauses finden Sie hier.
Weiterhin sind die Besucherinnen und Besucher auch verpflichtet, eine FFP2-Maske im Rathaus zu tragen und den Mindestabstand einzuhalten.
Derzeit ist der Zutritt zu den folgenden Einrichtungen nach folgenden Regelungen möglich:
Eishalle (derzeit nur am Wochenende geöffnet): 3G
Stadtbücherei: 3G
Stadtmuseum/Schnupftabakmuseum und Bauernmöbelmuseum (derzeit geschlossen): 3G
Hallenbad des Landkreises: 2G
Alle Besucher des Rathauses und der Einrichtungen werden um Verständnis für diese Maßnahmen gebeten, die die weitere Ausbreitung des Corona-Virus eindämmen sollen.
Corona-Krise: Derzeit gültige Rechtsgrundlagen für den Landkreis Freyung-Grafenau
Derzeit gilt die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (mit Begründung) mit diversen Änderungen und Ergänzungen.
Das Bayerische Gesundheitsministerium informiert Sie hier aktuell über alle gültigen Rechtsgrundlagen (Verordnungen, Richtlinien und Rahmenhygienekonzepte) zum neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2.
Coronavirus: Häufig gestellte Fragen - Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege
Regionale Versorger von A bis Z
Aktuelle Links
- Robert Koch Institut: https://www.rki.de
- Bundesministerium für Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/
- Bayer. Staatsministerium für Gesundheit und Pflege: https://www.stmgp.bayern.de/vorsorge/infektionsschutz/infektionsmonitor-bayern/