Grafenau (Druckversion)

Mahnung und Vollstreckung

Werden im Verwaltungsverfahren angefallene Gebühren nicht bezahlt, kann die Verwaltung mahnen und selbst vollstrecken oder die Vollstreckung durch eine andere Behörde veranlassen.

http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/lebenslagen