Grafenau (Druckversion)

Vollstreckung

Erhebt ein Schuldner keinen Einspruch gegen den Mahnbescheid, können Unternehmer einen Vollstreckungsbescheid beantragen und erhalten einen zur Zwangsvollstreckung geeigneten Titel.

http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/lebenslagen