Lebenslagen
Handwerksrolle
Wollen Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben, müssen Sie sich in der Handwerksrolle eintragen lassen. Die Eintragung ist für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften möglich. Es gibt jedoch auch ein Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke.
- Handwerk, Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, Beantragung einer Auskunft
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung für weiteres zulassungspflichtiges Handwerk
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung für Gesellen und Facharbeiter mit qualifizierter Berufserfahrung
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausnahmebewilligung für EU-Bürger
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausnahmebewilligung
- Handwerksrolle, Beantragung der Löschung der Daten
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung
- Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe, Anzeige
Kontakt
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Grafenau
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94481 Grafenau
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