Lebenslagen
Handwerksrolle
Wollen Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe betreiben, müssen Sie sich in der Handwerksrolle eintragen lassen. Die Eintragung ist für natürliche und juristische Personen sowie Personengesellschaften möglich. Es gibt jedoch auch ein Verzeichnis für zulassungsfreie Handwerke.
- Handwerk, Anzeige des Beginns des selbständigen Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung für weiteres zulassungspflichtiges Handwerk
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausübungsberechtigung für Gesellen und Facharbeiter mit qualifizierter Berufserfahrung
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausnahmebewilligung für EU-Bürger
- Handwerksrolle, Beantragung einer Ausnahmebewilligung
- Handwerksrolle, Beantragung der Löschung der Daten
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung mit einem Hochschulabschluss aus der EU, dem EWR-Staat oder der Schweiz
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung mit der Meisterprüfung gleichgestellten inländischen Prüfung
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung durch Vertriebene oder Spätaussiedler
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung bei bestandener Meisterprüfung
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung bei ausländischer Berufsqualifikation auf Grundlage einer Gleichwertigkeitsfeststellung
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung bei abgeschlossenem Hochschulstudium oder Technikerabschluss
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausübungsberechtigung
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausnahmebewilligung für Personen aus dem EU/EWR-Ausland und der Schweiz
- Handwerksrolle, Beantragung der Eintragung aufgrund einer Ausnahmebewilligung
- Handwerksrecht, Anzeige einer grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung in einem zulassungspflichtigen Handwerk
- Handwerk, Feststellung der Erforderlichkeit der handwerklichen Eintragung
- Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe, Beantragung einer Auskunft
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
