Lebenslagen
Einkommensteuer und Kirchensteuer
Die Einkommensteuer wird auf das Einkommen erhoben. Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen. Kirchensteuer ist eine Steuer, die Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern erheben. Hier dient die Einkommensteuer als Bemessungsgrundlage.
- Abzugsteuer, Beantragung einer Entlastung
- Kirchensteuer, Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kircheneintritt
- Lohnsteuerfreibetrag, Beantragung
- Pflege-Pauschbetrag für Pflegeperson, Beantragung
- Steuererklärung, Elektronische Übermittlung
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung bei Eheschließung
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung bei einer Trennung
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung für Alleinerziehende
- Steuerklasse, Beantragung der Änderung nach Tod der Ehepartnerin/des Ehepartners oder der Lebenspartnerin/des Lebenspartners
- Steuerklasse, Beantragung einer Änderung während der Ehe oder Lebenspartnerschaft
- Steuerliche Identifikationsnummer, Anzeige der Bankverbindung
- Kirchensteuer, Informationen zur Änderung des Kirchensteuerabzugs bei Kirchenaustritt
- Kirchenaustritt, Erklärung
- Alleinerziehende, Informationen zum Entlastungsbetrag
- Altersentlastungsbetrag, Beantragung
- Behinderten-Pauschbetrag, Beantragung
- Denkmalschutz, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Einsicht
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale, Freigabe und Sperrung
- Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung, Beantragung
- Gebäudesanierung, Beantragung einer Bescheinigung für steuerliche Zwecke
- Kinderfreibetrag, Beantragung
- Kinderfreibetrag, Beantragung einer Änderung
- Steuern, Beantragung eines Verständigungsverfahrens nach dem Doppelbesteuerungsabkommen
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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