Lebenslagen
Tierschutz
Der Mensch trägt die Verantwortung für das Leben der Tiere und darf keinem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen oder es töten. Darum gibt es eine Reihe von tierschutzrechtlichen Regelungen.
- Tiere und Waren tierischer Herkunft, Überwachung des Handels
- Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen, Anzeige
- Tierschutzrechtliche Erlaubnis, Beantragung
- Tierschutzrecht, Beantragung eines Sachkundenachweises oder eines Befähigungsnachweises
- Tierschutz, Anzeige einer Ordnungswidrigkeit
- Tierschutz, Anordnung
- Tierschau, Tierausstellung, Tierbörse, Anzeige oder Beantragung einer Genehmigung
- Tierheim, Beantragung einer Förderung
- Tierhaltung, Durchführung von Tierschutzkontrollen
- Tierversuche, Beantragung einer Genehmigung
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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