Lebenslagen
Kindergartenbetreuung
Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung. Der Kindergarten ist die übliche Betreuungsform.
- Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Beantragung einer Unterstützung
- Kinderbetreuung, Beantragung einer Förderung für Kinder in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Anmeldung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Erlass einer Benutzungsordnung
- Kommunale Kindertageseinrichtung, Zahlung der Benutzungsgebühren / Elternbeiträge
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr