Grafenau (Druckversion)

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen, Mitteilung der Änderung der Wohnanschrift

Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung ihrer Anschrift der Schulleitung mitteilen.

Beschreibung

Die zuständige personalverwaltende Stelle muss die aktuelle Wohnanschrift kennen. Lehrkräfte und sonstiges Schulpersonal an Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und beruflichen Schulen müssen die Änderung der jeweiligen Schulleitung mitteilen. Diese meldet die Änderung an die Regierung – bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt – bzw. bei Beruflichen Oberschulen an die zuständige MB-Dienststelle.

Verfahrensablauf

Die Änderung der Wohnanschrift ist im Formblatt unter "Formulare" zu erfassen und bei der Schulleitung einzureichen.

Fristen

baldmöglichst

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Staatliches Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau
Stadtplatz 1
94078 Freyung
+49 8551 57-216
+49 8551 57-265
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Schulen in Bayern
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen