Grafenau (Druckversion)

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS), Anzeige des Dienstantritts und der Dienstbeendigung

Grund- und Mittelschulen, Förderschulen und Schulen für Kranke und berufliche Schulen (ohne FOS/BOS) müssen den Dienstantritt und die Dienstbeendigung bei der zuständigen Regierung anzeigen.

Beschreibung

Der Dienstantritt und die Dienstbeendigung von Lehrkräften an Grundschulen, Mittelschulen, Förderschulen, Schulen für Kranke und beruflichen Schulen (ohne FOS/BOS) muss der zuständigen Regierung schriftlich angezeigt werden (bei Grund- und Mittelschulen über das zuständige Staatliche Schulamt).

Fristen

baldmöglichst

Kosten

keine

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Staatliches Schulamt im Landkreis Freyung-Grafenau
Stadtplatz 1
94078 Freyung
+49 8551 57-216
+49 8551 57-265
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen