Kommunale Bäder, Zahlung der Benutzungsgebühren
Der Besuch eines öffentlichen Bades ist in der Regel gebührenpflichtig.
Beschreibung
Informationen über die Gebühren und die Ermäßigungen finden Sie in der Gebührensatzung oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Zuständiges Amt
Stadt Grafenau - Zentrale Steuerung
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94481 Grafenau
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Ansprechpartner
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Stand: 01.01.1970