Kommunale Bäder, Erlass von Benutzungsbedingungen
Gemeinden können öffentliche Bäder betreiben und die Bedingungen für die Nutzung festlegen.
Beschreibung
Die Bedingungen für die Nutzung eines öffentlichen Bades sind im Bad selbst veröffentlicht und ggf. auch auf der Internetseite der Gemeinde oder des Bades.
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Stadt Grafenau - Zentrale Steuerung
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-12
+49 8552 9623-912
Ansprechpartner
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970