Grafenau (Druckversion)

Kommunale Bäder, Wahrnehmung der Verkehrssicherungspflicht

Der Betreiber eines Bades sorgt dafür, dass die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zum Schutze anderer getroffen werden.

Beschreibung

Die allgemeine Verkehrssicherungspflicht gilt auch für kommunale Bäder.

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Zuständiges Amt

Stadt Grafenau - Zentrale Steuerung
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-12
+49 8552 9623-912

Ansprechpartner

Josef Luksch
08552/9623-13
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen