Kommunale öffentliche Einrichtungen, Zahlung der Benutzungsgebühren
Für die Benutzung von öffentlichen Einrichtungen, zu denen z. B. die kommunalen Museen, Theater, Archive oder Tiergärten zählen, müssen Sie in der Regel Benutzungsgebühren zahlen. Die konkrete Höhe der Gebühren ist in einer gemeindlichen Gebührensatzung geregelt.
Beschreibung
Weiterführende Informationen erhalten Sie bei der Gemeindeverwaltung.
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Zuständiges Amt
Stadt Grafenau - Zentrale Steuerung
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94481 Grafenau
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Ansprechpartner
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Stand: 01.01.1970