Grafenau (Druckversion)

Auslieferungsverfahren, Verfahrensführung und Beantragung von Entscheidungen

International gesuchte Verdächtige und Verurteilte können an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt das Verfahren und beantragt die notwendigen Entscheidungen des Oberlandesgerichts.

Beschreibung

Auf Antrag anderer Staaten können international gesuchte Verdächtige und Verurteilte, die in Deutschland festgenommen werden, an das Ausland ausgeliefert werden. Die Generalstaatsanwaltschaft führt in diesen Fällen nach erfolgter Festnahme das Verfahren und beantragt die notwendigen Haftentscheidungen beim Oberlandesgericht, welches grundsätzlich über die Zulässigkeit der Auslieferung entscheidet.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Generalstaatsanwaltschaft München
Karlstraße 66
80335 München
+49 89 5597-08
+49 9621 96241-0392
Bayerisches Staatsministerium der Justiz (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen