Markt, Beantragung der Zuweisung eines Standplatzes
Gewerbetreibende können die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt, der von der Gemeinde veranstaltet wird, bei der Gemeinde beantragen.
Beschreibung
Informationen über die Märkte (z. B. Marktzeiten, Markplätze, Standplätze, Gebühren und Fristen) im Gemeindegebiet erhalten Sie bei der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Die Zuweisung eines Standplatzes auf einem Markt erfolgt auf Antrag. Weiterführende Informationen finden Sie in der Marktsatzung.
Rechtsgrundlagen
- Marktsatzung
- § 70 Gewerbeordnung (GewO)
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Stadt Grafenau - Bürgerservice
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-47
+49 8552 9623-710
Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970