Immobilien, Vermietung und Verpachtung durch die Gemeinde
Gemeinden können vorbehaltlich der Vorschriften des kommunalen Wirtschaftsrechts Gebäude vermieten oder Grundstücke verpachten, die sich in Ihrem Besitz befinden.
Beschreibung
Auskünfte über gemeindeeigene Miet- bzw. Pachtobjekte erhalten Sie bei der Gemeinde.
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Zuständiges Amt
Stadt Grafenau - Kämmerei
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
+49 8552 9623-39
+49 8552 9623-939
Ansprechpartner
Zentrale Redaktion BayernPortal im Bayerischen Staatsministerium für Digitales (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970