Grafenau (Druckversion)

Schulamt, Informationen über Angelegenheiten der rechtlichen Leitung

Für Angelegenheiten der rechtlichen Leitung von Staatlichen Schulämtern sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig.

Beschreibung

Das Schulamt wird gemeinsam von der Landrätin oder dem Landrat oder der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister (= rechtlicher Leiter) und einem Schulaufsichtsbeamten für Grundschulen und Mittelschulen (= fachlicher Leiter) geleitet. Zum Aufgabenbereich der Landrätin oder des Landrats und der Oberbürgermeisterin oder des Oberbürgermeisters gehören die Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur.

Angelegenheiten vorwiegend rechtlicher Natur sind alle Angelegenheiten, bei deren Erledigung der Hauptzweck in der Gestaltung oder Feststellung von Rechtsbeziehungen besteht; hierzu gehören insbesondere Rechtsbehelfsverfahren, Verwaltungszwangs- und Ordnungswidrigkeitsverfahren und der Vollzug sicherheits- und gesundheitsrechtlicher Vorschriften (z. B. Widerspruchsverfahren, Angelegenheiten der Disziplinarordnung, Ahndung von Ordnungswidrigkeiten z. B. durch Verhängung von Bußgeld wegen Verstoß gegen die Schulpflicht).

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen