Grafenau (Druckversion)

Schulen, Schulärztliche Beratungen

Eltern und Schulleitung können beim Gesundheitsamt um eine schulärztliche Beratung bitten, wenn bei Schülerinnen und Schülern Probleme festgestellt werden, die gesundheitlich bedingt sein könnten oder zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen führen könnten.

Beschreibung

Die Gesundheitsämter beraten Eltern schulärztlich. Ggf. werden Unterlagen des behandelnden Arztes angefordert. Im Bedarfsfall werden weitere fachärztliche Maßnahmen bzw. Gesundheitsförderungsangebote empfohlen. Die Gesundheitsverwaltung der Landkreise und kreisfreien Städte berät auf Wunsch auch Schulen zu Fragen der Schulfähigkeit und altersgemäßem Entwicklungsstand.

Verfahrensablauf

Schulleitung, Beratungslehrer und Eltern können formlos, aber schriftlich um eine schulärztliche Beratung bitten. Aus dem Antrag muss der Grund für die schulärztliche Beratung ersichtlich sein.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

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Zuständiges Amt

Landratsamt Freyung-Grafenau
Grafenauer Str. 44
94078 Freyung
+49 8551 57-0
+49 8551 57-4507
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen