Grafenau (Druckversion)

Luftverkehr, Aufsicht

Die Abwehr von Gefahren für die Sicherheit des Luftverkehrs sowie für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ist Aufgabe der Luftfahrtbehörden (in Bayern: Luftämter).

Beschreibung

Vergleichbar wie im Straßenverkehr durch die Polizei wird durch Luftaufsichtspersonal der Luftämter die Einhaltung der luftrechtlichen Vorschriften überwacht.

An Flugplätzen mit höherem Flugbetriebsaufkommen bestehen örtliche Luftaufsichtsstellen mit dauerhaft dort stationiertem Personal. An den übrigen Fluggeländen erfolgen regelmäßige Kontrollen durch die regionale Luftaufsicht. Die dabei festgestellten Verstöße können durch die Luftämter als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden.

Rechtsgrundlagen

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München
+49 89 2176-0
+49 89 2176-2914
Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970
http://www.grafenau.de//stadt-grafenau/rathaus-service/was-erledige-ich-wo/dienstleistungen