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Dienstleistungen

Wohnraumförderung, Beantragung einer Staatsbürgschaft

Der Freistaat Bayern übernimmt Staatsbürgschaften zur Finanzierung des Baus, des Erwerbs und der Modernisierung von Wohnraum.

Beschreibung

Im Rahmen der Wohnraumförderung verbürgt der Freistaat Bayern Förderprogramme der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt (BayernLabo), aus denen die BayernLabo zinsgünstige Darlehen gewährt (siehe "Verwandte Themen").

Die Staatsbürgschaft dient als Ersatz für fehlende bankmäßigen Sicherheiten, ohne die das Darlehen nicht zu den vorgesehenen Konditionen ausgereicht werden könnte.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Bayerische Landesbank
Brienner Str. 18
80333 München
+49 89 2171-01
+49 89 2171-23578
Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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