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Dienstleistungen

Schulsport-Wettbewerbe, Beantragung einer Kostenerstattung

Die Fahrt- und Wettkampfkosten, die im Zusammenhang mit der Teilnahme an Bezirksfinal-, Qualifikations- und Landesfinalwettkämpfen entstehen, können auf Antrag erstattet werden.

Beschreibung

Die Kosten für die Durchführung der Wettkämpfe sowie Fahrt und ggf. Übernachtung der Schulmannschaften (einschließlich Tagegelder der Mannschaftsbetreuerinnen bzw. -betreuer) werden bei Vorlage der Belege abgerechnet:

  • die Wettkampfkosten bei Regionalausscheidungen (sofern die Kosten nicht durch andere Förderer abgedeckt werden können und nur nach Maßgabe der verfügbaren Haushaltsmittel) und die Fahrt- und Wettkampfkosten bei Bezirksfinalwettkämpfen von den Regierungen (Sportreferate) bzw. von der Landeshauptstadt München;
  • die Fahrt- und Wettkampfkosten bei süd- bzw. nordbayerischen Qualifikationswettkämpfen und Landesfinalwettkämpfen sowie bei den Finalwettkämpfen des Bundeswettbewerbs der Schulen „Jugend trainiert für Olympia & Paralympics“ (An- und Rückreise zu und von den vorbestimmten Treffpunkten) von der Landesstelle für den Schulsport im Bayerischen Landesamt für Schule – Referat Schulsport-Wettbewerbe.

Weitere Informationen zur Kostenregelung, insb. bei der Nutzung der Deutschen Bahn AG, privater Busunternehmer oder privater PKW, sind der für jedes Schuljahr neu herausgegebenen Onlinebroschüre „Schulsport-Wettbewerbe in Bayern“ der Landesstelle für den Schulsport zu entnehmen (siehe „Weiterführende Links“).

Online Verfahren

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Schule
Stuttgarter Straße 1
91710 Gunzenhausen
+49 9831 5166-0
+49 9831 5166-199
Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
+49 871 808-01
Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

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