Dienstleistungen
Leichenpass, Beantragung der Ausstellung
Ein Leichenpass ist bei Überführungen innerhalb des Bundesgebietes oder ins Ausland erforderlich, wenn das Land, in das eine Leiche überführt werden soll oder ein auf der Fahrt berührtes Land, einen Leichenpass verlangt.
Beschreibung
Der Leichenpass wird von der Gemeinde ausgestellt, in deren Gebiet die Beförderung beginnt. Der Leichenpass kann nur ausgestellt werden, wenn die erforderlichen Unterlagen vorgelegt worden sind.
Seit dem 01.09.2025 besteht für die Gemeinden zudem die Möglichkeit, die Beantragung des Leichenpasses auch online anzubieten.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Der Leichenpass wird ausgestellt, sobald der Antrag mit allen erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegt.
Erforderliche Unterlagen
- Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
- Todesbescheinigung
Bei Überführungen ins Ausland muss das Standesamt auf der Todesbescheinigung die Beurkundung des Sterbefalls oder die Zurückstellung der Beurkundung vermerkt haben. - bei Verdacht eines nicht natürlichen Todes: Bestat
- Todesbescheinigung
Kosten
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Verwandte Themen
- Todesbescheinigung, Weitergabe
- Grabplatz, Beantragung eines Nutzungsrechts
- Grabmal, Beantragung einer Genehmigung
- Bestattungsrecht, Behördliche Überwachung
- Leichenüberführung, Beantragung der Beförderung in einem anderen Fahrzeug
- Bestattung, Anmeldung
- Leichenschau und Bestattung, Beantragung einer Genehmigung zur Beisetzung außerhalb eines Friedhofs
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
