Dienstleistungen
Pflanzenschutzmittel, Beantragung eines Sachkundenachweises
Wenn Sie Pflanzenschutzmittel anwenden, über Pflanzenschutz beraten, oder Personen beraten, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen wollen, benötigen Sie einen Sachkundenachweis.
Beschreibung
Sie benötigen einen Sachkundenachweis in Pflanzenschutz, wenn Sie
- Pflanzenschutzmittel anwenden,
- über den Pflanzenschutz beraten oder
- Personen, die Pflanzenschutzmittel im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses oder einer Hilfstätigkeit anwenden, anleiten oder beaufsichtigen.
Wenn Sie beruflich Pflanzenschutzmittel anwenden oder dazu beraten, beantragen Sie über die bundesweite Online-Datenbank den Sachkundenachweis für die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln inklusive Beratung.
Bitte beachten Sie, dass die Abgabe von Pflanzenschutzmitteln in diesem Sachkundenachweis nicht enthalten ist.
Verfahrensablauf
Die Bescheinigung über Sachkunde im Pflanzenschutz können Sie online beantragen:
- Gehen Sie auf die Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
- Sie können den Antrag mit oder ohne Registrierung stellen. Füllen Sie den Antrag aus, laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und schicken Sie den Antrag online ab.
- Wenn Sie Ihre Unterlagen nicht hochladen können, können Sie sie alternativ per Post an die zuständige Stelle senden.
- Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Sie erhalten die Sachkundenachweis-Karte.
Im Pflanzenschutz Sachkundige aus EU-Mitgliedsstaaten können einen deutschen Sachkundenachweis direkt bei dem Pflanzenschutzdienst oder der zuständigen Stelle in dem Bundesland beantragen, wo sie tätig werden wollen. Welche Stelle für Sie zuständig ist, finden Sie im Dienststellenfinder auf der Internetseite pflanzenschutz-skn.de.
Fristen
Sofern zwischen Zeugnisdatum und Antragstellung mehr als 3 Jahre liegen, müssen Sie zusätzlich einen aktuellen Fortbildungsnachweis einreichen.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Zeugnis über einen anerkannten Berufsabschluss oder
- Prüfungszeugnis über eine erfolgreich bestandene Sachkundeprüfung oder
- Zeugnis über ein anerkanntes Studium, gegebenenfalls zusätzliche Bescheinigung von Hochschulen oder Ausbildu
Online Verfahren
Kosten
Aufgrund des höheren Prüfungsaufwands beträgt die Gebühr bei ausländischen Zeugnissen 40,00 EUR.
Rechtsgrundlagen
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
