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Dienstleistungen

Grundstoffe, Beantragung der Änderung der Erlaubnis zum Umgang

Wenn Sie Ihre Erlaubnis für den Handel mit Grundstoffen der Kategorie 1 ändern möchten, können Sie einen Antrag stellen. Das kann die Grundstoffe, die Vorgänge, die Betriebsstätte oder die oder den verantwortliche/n Beauftragte/n betreffen.

Beschreibung

Der Umgang mit Grundstoffen, die möglicherweise in Drogen umgewandelt werden können, unterliegt einer strengen Kontrolle, insbesondere wenn es sich um Grundstoffe der Kategorie 1 handelt, aus denen Drogen mit hohem Abhängigkeits- und Missbrauchspotenzial hergestellt werden können.

Sie benötigen für jeden Umgang mit diesen Grundstoffen eine Erlaubnis. Dies ist der Fall, wenn Sie diese:

  • besitzen
  • herstellen
  • verarbeiten
  • lagern
  • mit ihnen handeln
  • Geschäfte mit ihnen vermitteln
  • Streckengeschäfte durchführen, auch wenn die Grundstoffe nicht das Territorium der Europäischen Union (EU) berühren
  • in die EU einführen
  • aus der EU ausführen

Wenn Sie bereits über eine Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen verfügen, diese aber ändern möchten, müssen Sie eine neue Erlaubnis beantragen. Das kann der Fall sein, wenn:

  • ein weiterer Grundstoff hinzukommt
  • ein neuer Vorgang aufgenommen werden soll
  • sich der Ort Ihrer Betriebsstätten, an denen Sie die Vorgänge durchführen, ändert.

Wenn sich die oder der verantwortliche Beauftragte oder der Name des Unternehmens ändert, müssen Sie das dem BfArM ebenfalls mitteilen.

Sie können alle Anträge formlos schriftlich stellen.

Voraussetzungen

  • Sie müssen in Deutschland ansässig sein. 
  • Der Antrag muss vollständig und plausibel sein.
  • Es darf kein berechtigter Anlass zu Zweifeln an der Eignung und Verlässlichkeit der antragstellenden Person oder des oder der benannten verantwortlichen Beauftragten bestehen.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zum Umgang mit Grundstoffen der Kategorie 1 können Sie online oder formlos schriftlich beim BfArM beantragen.

Erlaubnis online beantragen:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und rufen Sie den OnlineAntrag auf. Dieser führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die Sie elektronisch eintragen können.
    • Sie benötigen für die Antragstellung:
      • ein Elster-Unternehmenskonto
      • ein Elster-Zertifikat. 
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF, PNG- oder JPEG-Datei mit jeweils maximal 10 Megabyte hoch und senden Sie den Antrag ab.
  • Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen.
  • Wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Erlaubnisurkunde mit einem Gebührenbescheid.

Erlaubnis formlos schriftlich beantragen:

  • Verfassen Sie einen Antrag mit allen benötigten Angaben, drucken Sie ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Schicken Sie Ihren formlosen Antrag per Post an das BfArM.

Sollten einzelne Ihrer Angaben oder Unterlagen unvollständig sein, erhalten Sie eine Aufforderung, diese innerhalb einer vom BfArM gesetzten Frist nachzureichen. Wird Ihnen die Erlaubnis erteilt, schickt Ihnen das BfArM auf dem Postweg die Erlaubnisurkunde mit einem Gebührenbescheid.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Das BfArM kann entweder die Gültigkeit der Erlaubnis auf einen Zeitraum von höchstens 3 Jahre begrenzen oder von Ihnen verlangen, in regelmäßigen Abständen von höchstens 3 Jahren zu belegen, dass Sie die Voraussetzungen für die Erlaubnis noch erfüllen.

Bearbeitungsdauer

42 Tage

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • Ihre vollständigen Angaben:
      • Namen
      • Anschrift
      • Telefonnummer
      • Faxnummer, wenn vorhanden
      • E-Mail-Adresse
    • Bezeichnung und Code der Kombinierten Nomenklatur (KN) der benötigten Grundstoffe

Online Verfahren

Kosten

Für einen Neu- oder Änderungsantrag je Grundstoff und je Betriebsstätte
Abgabe: 110 EUR

Für einen Neu- oder Änderungsantrag für einen Grundstoff für wissenschaftliche oder analytische Zwecke ohne wirtschaftliche Zwecksetzung je Grundstoff und je Betriebsstätte
Abgabe: 55 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

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Zuständiges Amt

Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte
Kurt-Georg-Kiesinger-Allee 3
53175 Bonn
+49 228 99307-0
+49 228 99307-5207
Bundesministerium für Gesundheit (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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