Dienstleistungen
Spätaussiedler, Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder der Genehmigung zur Gradführung
Beschreibung
Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die über eine gültige Bescheinigung nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) verfügen, können auf Antrag die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses sowie die Genehmigung erhalten, einen ausländischen akademischen Grad oder Titel in der Form des entsprechenden deutschen akademischen Grades oder Titels zu führen.
Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten abgelegten Hochschulprüfungen oder erworbenen Befähigungsnachweise gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen Prüfungen oder Befähigungsnachweisen.
Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten erworbenen ausländischen akademischen Grade oder Titel gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen akademischen Graden.
Zuständigkeiten
- Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.
- Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist die Technische Hochschule Nürnberg zuständig.
Voraussetzungen
Sie benötigen eine gültige Bescheinigung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz.
Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.
Verfahrensablauf
Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist der Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über das bereitgestellte Formular zu stellen.
Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist der Antrag bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm zu stellen.
Hinweise
Soweit der ausländische Abschluss zu einem reglementierten Beruf führt, kann das Anerkennungsverfahren nicht bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm oder dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantragt werden. Zuständig sind dann die jeweiligen festgelegten Fachbehörden. Mit dem "Anerkennungs-Finder" (siehe unter "Weiterführende Links") finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist.
Fristen
Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.
Erforderliche Unterlagen
- Dem Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die folgenden Nachweise und Angaben beizufügen:
- Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder Vertriebenenausweis in amtlich beglaubigter Fotokopie
- Aktuelle amtliche Meldebestätigung über die Hauptwohnung im Freistaat Bayern
- Tabellarischer Lebenslauf unter besonder
Kosten
Die Anerkennung der ausländischen Hochschulabschlussprüfung und die Genehmigung zur Gradführung ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
Verwandte Themen
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben
Öffnungszeiten
- Montag bis Donnerstag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
