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Dienstleistungen

Spätaussiedler, Beantragung der Anerkennung eines Hochschulabschlusses oder der Genehmigung zur Gradführung

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler können die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses und die Genehmigung zur Gradführung beantragen.

Beschreibung

Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler, die über eine gültige Bescheinigung nach dem Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (Bundesvertriebenengesetz, BVFG) verfügen, können auf Antrag die Anerkennung ihres ausländischen Hochschulabschlusses sowie die Genehmigung erhalten, einen ausländischen akademischen Grad oder Titel in der Form des entsprechenden deutschen akademischen Grades oder Titels zu führen.

Im Rahmen des Anerkennungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten abgelegten Hochschulprüfungen oder erworbenen Befähigungsnachweise gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen Prüfungen oder Befähigungsnachweisen.

Im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wird geprüft, ob die in den Aussiedlungsgebieten erworbenen ausländischen akademischen Grade oder Titel gleichwertig sind mit den entsprechenden deutschen akademischen Graden.

Zuständigkeiten

  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst zuständig.
  • Soweit der ausländische Abschluss zu einem nicht reglementierten Beruf führt und mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist die Technische Hochschule Nürnberg zuständig.

Voraussetzungen

Sie benötigen eine gültige Bescheinigung als Spätaussiedlerin oder Spätaussiedler nach dem Bundesvertriebenengesetz.

Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.

Verfahrensablauf

Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss auf Universitätsebene zu vergleichen ist, ist der Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst über das bereitgestellte Formular zu stellen.

Soweit der ausländische Abschluss mit einem deutschen Abschluss einer Hochschule für angewandte Wissenschaften zu vergleichen ist, ist der Antrag bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm zu stellen.

 

Hinweise

Soweit der ausländische Abschluss zu einem reglementierten Beruf führt, kann das Anerkennungsverfahren nicht bei der Technischen Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm oder dem Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst beantragt werden. Zuständig sind dann die jeweiligen festgelegten Fachbehörden. Mit dem "Anerkennungs-Finder" (siehe unter "Weiterführende Links") finden Sie mit wenigen Klicks die Stelle, die für Ihr Anliegen zuständig ist.

Fristen

Sie müssen Ihre Hochschulprüfungen bzw. Befähigungsnachweise vor Verlassen des Aussiedlungsgebietes abgelegt bzw. erworben haben.

Erforderliche Unterlagen

  • Dem Antrag beim Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst sind die folgenden Nachweise und Angaben beizufügen:
    • Bescheinigung nach § 15 des Bundesvertriebenengesetzes oder Vertriebenenausweis in amtlich beglaubigter Fotokopie
    • Aktuelle amtliche Meldebestätigung über die Hauptwohnung im Freistaat Bayern
    • Tabellarischer Lebenslauf unter besonder

Kosten

Die Anerkennung der ausländischen Hochschulabschlussprüfung und die Genehmigung zur Gradführung ist kostenfrei.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Technische Hochschule Nürnberg Georg Simon Ohm
Keßlerplatz 12
90489 Nürnberg
+49 911 5880-0
+49 911 5880-8309
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst
Salvatorstraße 2
80333 München
+49 89 2186-0
+49 89 2186-2800
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

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94481 Grafenau
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08552 9623-710
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