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Dienstleistungen

Digitale Plattform, Beantragung der Freistellung von der Meldepflicht

Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) verpflichtet sind, können Sie sich in bestimmten Fällen von der Meldepflicht befreien lassen.

Beschreibung

Als Betreiberinnen und Betreiber digitaler Plattformen sind Sie verpflichtet, steuerrelevante Daten Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu übermitteln.

Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.

Wenn Sie eine Plattform betreiben und zur Meldung verpflichtet sind, können Sie sich von der Meldepflicht befreien lassen. Dazu müssen Sie dem BZSt nachweisen, dass die Plattform nicht von meldepflichtigen Anbieterinnen und Anbietern genutzt werden kann.

Freigestellt von der Meldepflicht sind Anbieterinnen und Anbieter, wenn

  • ihre Tätigkeit geringfügig ist: weniger 30 Fälle und weniger als 2.000 EUR Vergütung für die relevante Tätigkeit des Warenverkaufs über die Plattform im Meldezeitraum,
  • davon auszugehen ist, dass ihre steuerliche Compliance anderweitig sichergestellt ist: staatliche Rechts­träger im Sinne des Plattformen-Steuertransparenzgesetzes sowie börsennotierte Rechtsträger und ihre verbundenen Unternehmen oder
  • bei der Nutzungsüberlassung von unbeweglichem Vermögen der Finanzverwaltung aufgrund des Umfangs der Geschäftsaktivitäten andere Kontrollmöglichkeiten zur Verfügung stehen: mehr als 2.000 Fälle pro inserierter Immobilieneinheit auf der Plattform im Meldezeitraum.

Die Feststellung gilt jeweils für einen Meldezeitraum. Anschließend können Sie eine Verlängerung beantragen.

Änderungen müssen Sie dem BZSt melden.

Voraussetzungen

Ihre Plattform kann nicht von meldepflichtigen Anbietern oder Anbieterinnen genutzt werden.

Verfahrensablauf

Sie können die Freistellung sowie die Verlängerung der Freistellung online über das BZStOnline-Portal (BOP) oder per Post beantragen.

Antrag über das BZStOnline-Portal:

  • Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
    • Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
  • Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
  • Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
  • Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
  • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen und die Freistellung online beantragen.
  • Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.

Antrag per Post:

  • Senden Sie den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen per Post an das BZSt.
  • Das BZSt prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen einen Bescheid.

Hinweise

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Fristen

Den erstmaligen Antrag müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils laufenden Meldezeitraum stellen.

Den Antrag auf Verlängerung müssen Sie spätestens bis zum 31. Oktober eines Jahres für den jeweils folgenden Meldezeitraum stellen.

Bearbeitungsdauer

4 bis 6 Monate

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • ausgefüllter Antrag
    • genaue Bezeichnung der Antragstellerin oder des Antragstellers und gegebenenfalls der anderen Personen, die die Plattform betreiben
    • Anschrift des Sitzes und die elektronischen Adressen, einschließlich

Online Verfahren

Kosten

Die Gebühr betrifft den erstmaligen Antrag auf Feststellung.
Gebühr: 5.000 EUR

Die Gebühr betrifft den Antrag auf Verlängerung einer Feststellung.
Gebühr: 2.500 EUR

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Verwandte Themen

Zuständiges Amt

Bundeszentralamt für Steuern
An der Küppe 1
53225 Bonn
+49 228 406-0
+49 228 406-2661
Bundesministerium der Finanzen (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
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