Dienstleistungen
Digitale Plattform, Mitteilgung von Informationen über registrierte Anbieter
Wenn Sie eine digitale Plattform betreiben, sind Sie verpflichtet, Informationen über bei Ihnen registrierte Anbieterinnen und Anbieter sowie deren erzielte Umsätze zu sammeln und dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden.
Beschreibung
Als Betreibende von digitalen Plattformen sind Sie verpflichtet, dem Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Informationen über Transaktionen Ihrer registrierten Anbieterinnen und Anbieter offenzulegen. Konkret geht es dabei um die Vergütungen, die diese durch die Nutzung der Plattform erzielen.
Auf digitalen Plattformen können Anbieterinnen und Anbieter beispielsweise Ferienwohnungen vermieten, Lieferdienste anbieten oder Waren verkaufen.
Zu den meldepflichtigen Informationen gehören unter anderem Name, Anschrift und Steueridentifikationsnummer der Anbieterin oder des Anbieters.
Zudem müssen Sie als Betreiber oder Betreiber dem BZSt die von jeder Anbieterin und jedem Anbieter erzielten Vergütungen und Tätigkeiten mitteilen. Diese müssen Sie in der Meldung je Quartal angeben.
Gebühren, Provisionen oder Steuern, die Sie einbehalten oder berechnen, müssen Sie gesondert, ebenfalls je Quartal, angeben.
Sie sind verpflichtet, die gesammelten Informationen auf Richtigkeit zu überprüfen. Bei unrichtigen Angaben müssen Sie die Anbieterin oder den Anbieter dazu auffordern, die Informationen zu berichtigen und zu belegen.
Meldepflichtig sind Anbieterinnen und Anbieter dann, wenn sie
- im Meldezeitraum eine relevante Tätigkeit erbracht oder
- eine Vergütung für eine bereits erbrachte Tätigkeit erzielt haben.
Meldepflichtige Anbieterinnen und Anbieter sind sowohl Personen als auch Unternehmen,
- die in Deutschland ansässig sind beziehungsweise relevante Tätigkeiten in Bezug auf unbewegliches Vermögen in Deutschland erbracht haben, wie auch solche,
- die in einem anderen EU-Mitgliedstaat ansässig sind beziehungsweise relevante Tätigkeiten in Bezug auf unbewegliches Vermögen in einem anderen EU-Mitgliedstaat erbracht haben.
- Darüber hinaus greifen die Meldevorschriften nicht nur für europäische Plattformbetreibende, sondern unter bestimmten Voraussetzungen auch für Betreibende von Plattformen aus Drittstaaten.
Die Meldung der Daten der Anbieterinnen und Anbieter Ihrer Plattform wird als vollautomatischer Datenaustausch über eine Massendatenschnittstelle vollzogen. Die Freischaltung für die Massendatenschnittstelle kann online über das BZStOnline-Portal beantragt werden.
Voraussetzungen
Sie betreiben eine digitale Plattform, über die von Anbieterinnen und Anbietern Umsätze generiert werden können.
Verfahrensablauf
Sie können die Informationen über den Digitalen Posteingang (DIP - neue Massendatenschnittstelle des BZSt) melden.
Meldung über die DIP-Schnittstelle:
- Sie müssen sich zunächst im BOP registrieren.
- Hinweis: Wenn Sie schon ein ELSTER-Zertifikat haben, können Sie auch dieses für das Login in das BOP benutzen.
- Wenden Sie sich für die Registrierung im BOP an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt).
- Das BZSt übersendet Ihnen dann per Post eine BZSt-Nummer und per E-Mail das BZSt-Geheimnis als Zugangscode.
- Mit den Daten können Sie sich im BOP registrieren. Sie erhalten per E-Mail einen Link zur Bestätigung Ihrer Daten. Anschließend bekommen Sie eine Aktivierungs-ID per E-Mail und einen Aktivierungscode per Post.
- Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
- Schalten Sie sich mit dem Formular "Antrag zur Freischaltung für die Massendatenschnittstellen" für die Nutzung der DIP-Schnittstelle frei.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen als xml-Datei- über die DIP-Schnittstelle hoch. Den vorgeschriebenen Datensatz entnehmen Sie dem Bundessteuerblatt.
Hinweise
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Fristen
Die Meldepflicht ist einmal jährlich für den zurückliegenden Meldezeitraum bis zum 31. Januar des Folgejahres zu erfüllen, in dem die Anbieterin oder der Anbieter als meldepflichtig identifiziert worden ist.
Bearbeitungsdauer
Die Prüfung der eingegangenen XML-Dateien erfolgt automatisiert.
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Informationen über sich und über die von Ihnen betriebene Plattform:
- eingetragener Name
- Anschrift
- Steueridentifikationsnummer
- Registriernummer, sofern Sie diese erhalten haben
- sämtliche Firmenbezeichnungen d
Online Verfahren
Kosten
Die Meldung ist kostenfrei.
Rechtsgrundlagen
- § 13 Absatz 1 Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)
- § 14 Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)
- § 15 Absatz 1 Gesetz über die Meldepflicht und den automatischen Austausch von Informationen meldender Plattformbetreiber in Steuersachen (Plattformen-Steuertransparenzgesetz - PStTG)
Weiterführende Links
- Informationen zu Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber (DPI/DAC7) auf der Internetseite des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt)
- Informationen zur Anbindung an die neue Massendatenschnittstelle Digitaler POSteingang (DIP) auf der Internetseite des BZSt
- Informationen zur Übermittlung von Daten nach dem Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG) auf der Internetseite des BZSt
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