Dienstleistungen
Statistiken im Dienstleistungsbereich, Übermittlung von Daten als Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapiepraxis
Wenn Sie das Statistische Bundesamt dazu auffordert, müssen Sie als Inhaberin oder Inhaber einer Arzt-, Zahnarzt- oder Psychotherapeutenpraxis Daten übermitteln.
Beschreibung
Das Statistische Bundesamt (StBA) sammelt und analysiert laufend Daten über die deutsche Wirtschaft und andere Bereiche der Gesellschaft. Das StBA bereitet die Daten auf und stellt sie zur Verfügung. Diese Statistiken dienen unter anderem der Politik als Handlungsgrundlage.
Aus diesem Grund gibt es für Unternehmen eine Auskunftspflicht. Es werden nicht alle Unternehmen befragt. Je nach Branche wird eine unterschiedliche Anzahl an Unternehmen zufällig ausgewählt. Wenn Ihr Unternehmen eine entsprechende Anfrage des StBA erhält, müssen Sie die erfragten Daten übermitteln.
Das betrifft im Rahmen des Gesetzes über Kostenstrukturstatistik:
- Arztpraxen für Allgemeinmedizin
- Facharztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Zu diesen Daten können unter anderem gehören:
- der Wert
- der steuerlichen und wirtschaftlichen Einnahmen,
- der Bruttoinvestitionen in Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände
- die Kosten, untergliedert nach Kostenarten
- die beschäftigten Personen
- die Art und Zusammenarbeit der Praxen.
Voraussetzungen
Die Auskunftspflicht gegenüber dem Statistischen Bundesamt gilt für Inhaberinnen und Inhaber von:
- Arztpraxen für Allgemeinmedizin
- Facharztpraxen
- Zahnarztpraxen
- Praxen von psychologischen Psychotherapeutinnen und -therapeuten
Verfahrensablauf
Wenn Ihr Unternehmen ausgewählt wurde, übermitteln Sie Ihre Daten folgendermaßen:
- Sie erhalten ein Schreiben mit der Aufforderung, Ihre Daten an das Statistische Bundesamt zu übermitteln. Welche Angaben in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem IDEV-Fragebogen entnehmen.
- Melden Sie sich im IDEV-Onlineportal an und folgen Sie den dortigen Anweisungen. Eine automatische Ausfüllhilfe unterstützt Sie.
- Die Zugangsdaten für IDEV haben Sie mit dem Schreiben erhalten.
- Gegebenenfalls fordert Sie das Statistische Bundesamt dazu auf, Ihre Daten zu vervollständigen oder unplausible Angaben zu erläutern.
- Sie erhalten eine Bestätigung für die Übermittlung Ihrer Daten.
Fristen
Wie lange Sie Zeit haben, um die Daten zu übermitteln, können Sie dem Schreiben des Statistischen Bundesamtes entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Sie müssen keine Unterlagen einreichen.
Online Verfahren
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Informationen zu den Methoden der Erhebung auf der Internetseite des Statistischen Bundesamtes
- Informationen zur Datenübermittlung mit IDEV auf dem Onlineportal der Statistischen Ämter des Bundes und der Länder
- Informationen zur Erhebung für Datenmelder (FAQs, Musterfragebogen)
- Informationen zur Methodik der Kostenstrukturstatistik im medizinischen Bereich
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Zuständiges Amt
Kontakt
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