Dienstleistungen
Ergänzende Integrationsmaßnahmen für Spätaussiedler, Beantragung einer Förderung
Wenn Sie als gemeinnützige Organisation oder Kommune die Integration von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern nach dem Konzept "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" fördern möchten, können Sie eine Zuwendung zur Projektförderung beim BAMF beantragen.
Beschreibung
Die Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) unterstützt Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler im Prozess des Ankommens und der nachholenden Integration. Wenn Sie eine derartige Maßnahme durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung erhalten. Diese Förderung können Sie beim BAMF beantragen.
Zu der Maßnahme gehören Kurse, Veranstaltungen und Exkursionen, in denen Sie gemeinsam mit der Zielgruppe Inhalte aus folgenden Bereichen bearbeiten:
- Identität und Vielfalt,
- Engagement und Partizipation,
- Beruf, Weiterbildung und Selbstständigkeit sowie
- Familie, Erziehung und Bildung.
Voraussetzungen
- Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
- Sie können dies durch einen Vereins oder Handelsregisterauszug nachweisen.
- Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
- Sie setzen die Maßnahme nach den Bedingungen des Maßnahmenkonzepts sowie des dazugehörigen Modulkatalogs um.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Zuwendung für die Durchführung der ergänzenden Integrationsmaßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
- Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
- ausdrucken,
- unterschreiben und
- zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
- Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
Fristen
Die Antragstellung soll bis 30.09. des laufenden Jahres erfolgen (keine Ausschlussfrist).
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Konzeptdarstellung
- Personalbögen und gegebenenfalls Qualifikationsnachweise des eingesetzten Personals
- Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
- Freistellungsbescheid, wenn zutreffend
- Erklärung über die ordnung
Online Verfahren
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
- Broschüre "Die Projektförderung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge" auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Informationen zur Maßnahme "Gemeinsam unterwegs: Identität, Anerkennung, Begegnung" auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF)
- Informationen zur Projektförderung auf der Internetseite des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Verwandte Lebenslagen
Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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