Dienstleistungen
Intergation, Beantragung einer Förderung für Modellprojekte
Wenn Sie ein Modellprojekt im Bereich Integration durchführen möchten, können Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) eine Zuwendung zur Projektförderung beantragen.
Beschreibung
Geförderte Modellprojekte werden in der Regel wissenschaftlich begleitet und ausgewertet. Die gesammelten Erkenntnisse liefern Auskunft, ob die in den Modellprojekten erprobten Methoden und Konzepte ihre Ziele erreichen und inwieweit diese ihre Wirkung für die Integrationsarbeit entfalten. Die Modellprojekte werden in der Regel für eine Laufzeit von 3 Jahren als Anschubfinanzierung gefördert.
Es werden nur Projekte gefördert,
- die in den Zuständigkeitsbereich des Bundes fallen und
- die nicht bereits andere Förderungen erhalten.
Nicht förderfähig sind folgende Maßnahmen:
- Maßnahmen, die zum Zuständigkeitsbereich der Länder oder Kommunen gehören, beispielsweise Kindergärten, Kindertagesstätten und Schulen betreffen,
- Maßnahmen, die die berufliche Integration betreffen,
- Maßnahmen zur Sprachförderung,
- Maßnahmen zur individuellen Integrationsplanung, beispielsweise Beratung und Betreuung nach Methode des Case-Managements, wie von der Migrationsberatung durchgeführt,
- sozialpädagogische Begleitung,
- wissenschaftliche Forschungsprojekte,
- Maßnahmen im Ausland,
- Maßnahmen, die hauptsächlich sportliche Betätigung zum Ziel haben,
- Maßnahmen aus dem Bereich der Gesundheitsvorsorge,
- Baumaßnahmen;
Voraussetzungen
- Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
- Sie können einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen.
- Sie haben eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch Eigenerklärungen und Bestätigungen des Finanzamts nachweisen können.
- Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.
Verfahrensablauf
Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung von Modellprojekten können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.
- Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
- Reichen Sie initiativ eine Interessenbekundung für die Durchführung Ihres Projekts ein.
- Bei positiver Entscheidung können Sie über das Portal "easy-Online" einen formellen Antrag für die Förderung stellen.
- Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
- Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
- Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
- ausdrucken,
- unterschreiben und
- zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
- Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
- Die zuständige Sachbearbeitung im Bundesamt setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.
Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.
Hinweise
Es gibt 2025 voraussichtlich keine Ausschreibung.
Fristen
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
Für Interessenbekundungen:
- Projektskizze
- Finanzierungsplan
Für formelle Anträge nach Förderentscheidung:
- Projektskizze
- Finanzierungsplan
- rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibu
Online Verfahren
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlagen
Weiterführende Links
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Zuständiges Amt
Kontakt
Stadtverwaltung
Grafenau
Rathausgasse 1
94481 Grafenau
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08552 9623-710
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