Sie verwendeten einen veralteten Browser. Bitte führen Sie für ein besseres Surf-Erlebnis ein Upgrade aus.
JavaScript scheint momentan in Ihren Browsereinstellungen deaktiviert zu sein.
Bitte nehmen Sie eine Änderung dieser Einstellung vor und laden Sie die Webseite neu, um deren volle Funktionalität zu ermöglichen.

Dienstleistungen

Integration, Beantragung einer Förderung für eine Multiplikatorenschulung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) fördert ein- und mehrtägige Multiplikatorenschulungen, um das ehrenamtliche Engagement von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund zu unterstützen.

Beschreibung

Die Förderung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung richtet sich an alle Vereine und Organisationen der Integrationsarbeit, in denen Ehrenamtliche tätig sind.

Einen Schwerpunkt setzt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) auf die Unterstützung von Migrantenorganisationen,

  • die selbst Integrationsmaßnahmen durchführen möchten und
  • den Wunsch nach Weiterqualifizierung haben.

Geförderte Multiplikatorenschulungen sind zum Beispiel:

  • Schulungen zu Vereins und Projektmanagement,
  • Schulungen zur Stärkung der interkulturellen, und Erziehungskompetenz von Eltern mit Migrationshintergrund,
  • Fortbildungen zur Unterstützung der Erstorientierung sowie
  • Lehrgänge zum Umgang mit Personen, die im Alltag Vorurteile gegen Migrantinnen und Migranten äußern.

Voraussetzungen

  • Sie sind eine juristische Person, zum Beispiel ein Verein oder eine gemeinnützige Organisation.
  • Sie können einen Vereins- oder Handelsregisterauszug nachweisen.
  • Sie haben über eine ordnungsgemäße Geschäftsführung, die Sie zum Beispiel durch eine Eigenerklärung und Bestätigung des Finanzamts nachweisen können. 
  • Sie können Ihre Gemeinnützigkeit nachweisen, zum Beispiel über einen Freistellungsbescheid des Finanzamts.
  • Dem BAMF müssen ausreichend Haushaltsmittel für eine Förderung zur Verfügung stehen.

Verfahrensablauf

Ihren Antrag auf Zuwendung zur Umsetzung einer Multiplikatorenschulung können Sie elektronisch über das Portal "easy-Online" beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) stellen.

  • Erkundigen Sie sich auf der Internetseite des Bundesportals und auf der Internetseite des BAMF über die Voraussetzungen einer Förderung.
  • Sofern eine Ausschreibungsfrist läuft, können Sie auf dem Portal "easy-Online" einen Antrag stellen.
  • Rufen Sie das Internetportal "easy-Online" auf. Dort werden Sie Schritt für Schritt durch den Prozess geführt.
  • Füllen Sie den Antrag aus und schicken Sie ihn ab.
  • Wenn Sie nicht über das D-Trust-Zertifikat verfügen, müssen Sie den Antrag zusätzlich zur elektronischen Abgabe
    • ausdrucken,
    • unterschreiben und
    • zusammen mit den weiteren Antragsunterlagen an das BAMF senden.
  • Nach Eingang des Antrags beim BAMF erhalten Sie eine Eingangsbestätigung.
  • Die zuständige Sachbearbeitung im BAMF setzt sich nach Sichtung Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung, um eventuelle Rückfragen zu klären.

Sie erhalten eine Entscheidung über Ihren Antrag.

Hinweise

Es gibt 2025 voraussichtlich keine Ausschreibung.

Fristen

Die Fristen sind in der jeweils aktuellen Ausschreibung genannt und können variieren. Die Ausschreibungen werden in der Regel im 1. Quartal eines Jahres veröffentlicht.

Bearbeitungsdauer

Ausschreibungen finden jährlich statt. Der Förderung beginnt noch im gleichen Jahr.

Erforderliche Unterlagen

  • Erforderliche Unterlage/n
    • rechtskräftiger Antrag gemäß jeweiliger Ausschreibung
    • Maßnahmenbeschreibung
    • Finanzierungsplan
    • Unbedenklichkeitsbescheinigung in Steuersachen
    • Freistellungsbescheid
    • Erklärung über das Nichtvorliegen einer Inso

Online Verfahren

Kosten

Es fallen keine Kosten an.

Rechtsgrundlagen

Weiterführende Links

Verwandte Lebenslagen

Zuständiges Amt

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90461 Nürnberg
+49 911 943-0
+49 911 943-1000
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

Kontakt

Stadtverwaltung 
Grafenau

Rathausgasse 1
94481 Grafenau
08552 9623-0
08552 9623-710
E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

  • Montag bis Donnerstag
    08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
  • Freitag
    08:30 Uhr bis 12:00 Uhr