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Dienstleistungen

Konsumcannabis, Übermittlung der jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen durch eine Anbauvereinigung

Anbauvereinigungen haben der zuständigen Behörde die jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen an Cannabis zu melden. Außerdem ist zu melden, wie viel Cannabis vernichtet worden ist.

Beschreibung

Anbauvereinigungen müssen der zuständigen Behörde jährlich elektronisch den zum Nachweis der Einhaltung der nach § 13 Abs. 3 Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz - KCanG) erlaubten jährlichen Eigenanbau- und Weitergabemengen die folgenden Angaben zu den Mengen an Cannabis in Gramm übermitteln, die

  • im vorangegangenen Kalenderjahr von ihnen
    • angebaut wurden,
    • weitergegeben wurden,
    • vernichtet wurden und
  • am Ende des vorangegangenen Kalenderjahres in ihrem Bestand vorhanden waren.

Die Angaben sind nach Sorten von Cannabis und nach dem jeweiligen durchschnittlichen Gehalt an Tetrahydrocannabinol (THC) und Cannabidiol (CBD) aufzugliedern.

Voraussetzungen

Es muss die Erlaubnis für den gemeinschaftlichen Eigenanbau und der Weitergabe des in gemeinschaftlichem Eigenanbau angebauten Cannabis durch und an die Mitglieder der Anbauvereinigung zum Eigenkonsum der zuständigen Behörde vorhanden sein.

Verfahrensablauf

Die Jahresmeldung muss dem Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) über das bereitgestellte Online-Verfahren übermittelt werden (siehe unter „Online-Verfahren“).

Fristen

Die Jahresmeldung muss bis zum 31.01. des Folgejahres übermittelt werden.

Erforderliche Unterlagen

  • keine

Online Verfahren

Kosten

keine

Rechtsgrundlagen

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Zuständiges Amt

Bayerisches Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit
Eggenreuther Weg 43
91058 Erlangen
+49 9131 6808-0
+49 9131 6808-2102
Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention (siehe BayernPortal)
Stand: 01.01.1970

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Grafenau

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